Behandlungsgebühren

Tierarztpraxen müssen nach ihrer von der Bundesregierung beschlossenen Gebührenordnung für Tierärzte, der sogenannten GOT, abrechnen. Im Notdienst werden wegen des erhöhten Aufwandes grundsätzlich erhöhte Gebührensätze in Rechnung gestellt. Das kennen Sie auch von Handwerkern und Schlüsseldiensten, die nachts, an Wochenenden und an Feiertagen deutlich teurer sind als unter der Woche. Schließlich verlangen unsere Angestellten berechtigterweise Gehaltszuschläge für Arbeitszeiten außerhalb der normalen Sprechstunden.

Seit Mitte Februar 2020 ist eine neue Notdienstregelung in Kraft: Es muss von jedem Notfallpatienten eine Grundgebühr in Höhe von 59,50 € bezahlt werden. Die einzelnen Leistungen der Tierarztpraxis oder -klinik müssen nach dem bis zu 4,0-fachen Satz der GOT berechnet werden.

Die Untersuchungen und Behandlungen sind im Notdienst stets sofort zu begleichen. In den meisten Praxen ist außer der Barzahlung auch die Zahlung mit EC-Karte möglich.

 

Telefongebühren

Die Notrufnummer 0900-1229955 des Tierärztlichen Notdienstrings Heidelberg und Umgebung kostet pro Minute 1,99 €. Ehe Sie sich darüber ärgern, möchten wir Ihnen erklären, warum das so eingerichtet wurde:

Im Notdienst haben uns zunehmend zeitaufwendige Anrufe von der eigentlichen Arbeit (nämlich der Behandlung von Notfallpatienten) abgehalten, in denen wir fachkundige und am liebsten auch noch unentgeltliche Auskünfte geben sollten. Eine Aufklärung über Geburtenkontrolle bei verschiedenen Tierarten, eine Beratung über Wurmkuren und Parasitenprophylaxe, Fütterungsempfehlungen und so weiter sind aber Dinge, die im Notdienst nichts zu suchen haben. Wenden Sie sich für derartige Beratungen während der üblichen Sprechzeiten an Ihre Haustierarztpraxis.

Wenn Sie unsere Notdienstnummer 0900-1229955 anrufen, reicht ein sehr kurzes Gespräch, um Art und Ausmaß Ihres Notfalls zu ermittelen, Ihre Kontaktdaten aufzunehmen und Ihnen eine Wegbeschreibung zu geben. Die dafür anfallenden Telefongebühren werden an Projekte im Tierschutz oder wohltätige Projekte gespendet; die Mitglieder des Notdienstrings stimmen einmal jährlich bei ihrem Treffen über den Verwendungszweck ab.

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